Die Schote (19.06.96)

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Quelle:Ruhr-Nachrichten 19.6.96

Schönheit ersetzt keine Sportbrille

Gelsenkirchen (FW) - Lehrerinnen und Lehrer, die beim Sportunterricht eine normale Brille tragen, handeln grob fahrlässig. Wird die Sehhilfe beschädigt oder zerstört, weil sie etwa durch einen Ball vom Kopf geschossen wird, hat der Pädagoge keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zu Recht, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, war die Anerkennung eines im Dienst aufgetretenen Sachschadens abgelehnt worden, weil die Lehrerin keine Sportbrille getragen habe, die nicht so leicht herunterfalle. Optische Gegenargumente der Klägerin ließen weder Behörde noch Gericht gelten. "Solche schwarzen Gummi-Brillen sehen einfach unmöglich aus und führen unweigerlich dazu, daß sich die Schüler über das Tragen einer solchen Brille insbesondere bei einer Frau mokieren", hatte die "eitle" Pädagogin versichert. Erschwerend kam in ihrem konkreten Fall hinzu, daß sie schon mehrfach ihre normalen Brillen, die beim Sportunterricht beschädigt worden waren, ersetzt erhalten hatte. Aus solchen Schäden werde man normalerweise klug, bekam die Klägerin von der Behörde zu hören.
AZ: K 86 20/95
[nichts] Schote vom 2.11.95
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©2020 Holger Thiele
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